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Hier erfahren Sie mehr zu den Themen:

Sprache

Covid-19

Fachkräfte-

einwanderungsgesetz

Beschleunigtes 

Fachkräfteverfahren

Stellenanzeige

Profile ausländischer

Bewerber

Sprache

 

Für die meisten Berufe hier in Deutschland benötigt man ein bestimmtes Niveau an Sprachkenntnissen. Sei es für die externe oder interne Kommunikation. Das ist der Grund, weshalb viele Arbeitgeber auf das B2-Zertifikat bestehen. 

 

Ausländische Bewerber melden sich in der Regel an einer der zahlreichen Sprachbildungszentren in deren Herkunftsland an und absolvieren beginnend mit dem Niveau A1.1 die Kurse. Die Kurse werden oft von inländischen Germanistik-Studenten geführt. Beim Erreichen des Sprachniveaus B1 beginnen die meisten Bewerber sich auf die Prüfung bei ausgewählten Instituten vorzubereiten. 

 

Das GOETHE-Institut ist neben dem ÖSD das wahrscheinlich bekannteste telc-zertifizierte Prüfungszentrum. Die Bewerber haben die Möglichkeit bei diesen Institutionen Sprachzertifikate nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen zu erhalten. Es wird in vier Bereichen geprüft:

 

  • Leseverständnis

  • Hörverständnis

  • Schreiben

  • Sprechen

 

Die Themen sind vielfältig und behandeln oft alltägliche Angelegenheiten in den Bereichen Soziales und Beruf. 

 

Sollten Sie dringend Fachkräfte benötigen, so empfehlen wir die Einstellung eines Bewerbers bereits mit dem Sprachniveau B1, der anschließend an der VHS in Ihrer Nähe weitere Sprachkurse führt. Die Sprachkurse an den Volkshochschulen werden mit 500 € gefördert und sind so ausgelegt, dass durchaus Berufstätige an den Kursen teilnehmen können. Aus Sicht der Bewerber ist dies ein immens großes Entgegenkommen ihrerseits, da viele aus finanziellen und zeitlichen Gründen eingeschränkt werden, zügig das Sprachniveau B2 zu erreichen. 


 

Oft berichten uns Arbeitgeber von negativen Erfahrungen im Hinblick auf die Sprache. Andere Arbeitgeber wiederum waren sehr positiv überrascht und kamen mit Bewerbern, die lediglich ein B1-Zertifikat hatten besser zurecht als andere Arbeitgeber mit Bewerbern, die ein B2-Zertifikat vorweisen konnten. Die Unterschiede resultieren aus der Affinität für Sprache, der Persönlichkeit und der Lernbereitschaft. Ganz nach dem Motto “Learning bei Doing” bietet GermanWay parallel zum Sprachkurs auch Kommunikationskurse an. So wird die Aussprache trainiert und die Bewerber lernen auf mehreren Ebenen, sodass größere Fortschritte erreicht werden. 

 

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Covid-19

 

Das Corona-Virus hat Einfluss auf das Vermittlungsverfahren und die Einreisebestimmungen von bestimmten Berufsgruppen aus dem Ausland. Wenn Sie auf den Button drücken, öffnet sich ein Dokument von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V., in dem ausführliche Informationen über die Pandemie im Bezug auf die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte geschildert werden. Bitte beachten Sie, dass wir nicht für die Richtigkeit oder der Aktualität des Berichts verantwortlich sind und Sie gerne darum bitten die Informationen diesbezüglich nochmal zu überprüfen.


 

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Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)

 

Anfang März 2020 ist das FEG in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurden die Hürden für den Arbeitsmarkteintritt ausländischer Fachkräfte niedriger gesetzt. Durch das Wegfallen der Vorrangprüfung, die dazu dient inländische Bewerber im Vergleich zu ausländische Bewerber für deutsche Unternehmen zu bevorzugen, ist letztlich ein zügiges Verfahren möglich. Seitdem besteht die Option Fachkräfte außerhalb der Engpassberufe wie Pflege, Informatik, Ingenieure etc. die Einreise für eine Beschäftigung zu ermöglichen. 

 

Voraussetzung dafür ist die Anerkennung des Hochschulabschlusses oder der Berufsausbildung, die im Herkunftsland ausgehändigt wurde. Die Fachkraft muss außerdem ein konkretes Job-Angebot von einem deutschen Arbeitgeber vorweisen können. Zudem müssen Berufe mit berufspraktischen Kenntnissen nicht mehr mit aufwendigen Prüfungen auf ihre Qualifizierung getestet werden, sondern können nach Zustimmung eines Arbeitgeber bereits ohne Prüfung ein Visum erhalten. 

 

Das FEG hatte zunächst keinen Einfluss auf Bewerber, die keinen akademischen Werdegang vorweisen können, bis das Beschleunigte Fachkräfteverfahren in Kraft getreten ist. 


 

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

 

Das Beschleunigte Fachkräfteverfahren bietet erhebliche Vorteile für alle ausländische Bewerber und deutsche Arbeitgeber. Ausgangspunkt war die Problematik der erhöhten Bürokratie und den langen Bearbeitungszeiten der Unterlagen. Die Bundesagentur für Arbeit, die Anerkennungsstelle, die Auslandsvertretung und andere Stationen hielten Anträge lange Zeit auf, sodass man insgesamt ungefähr 9 bis 12 Monate auf die Einreise des Bewerbers gewartet hat. 

Mit dem Beschleunigten Fachkräfteverfahren ist es nun möglich in ungefähr 3 bis 4 Monaten den Bewerber im eigenen Unternehmen zu begrüßen. Verstehen Sie die Prozedur als eine Dienstleistung, die von der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, als zentralen Akteur, geleistet wird. Als Arbeitgeber benötigen Sie dafür eine Vollmacht vom Bewerber und 411€, die Sie der Ausländerbehörde übermitteln. Mittlerweile haben sich zentrale Stellen für die Bearbeitung des Beschleunigten Fachkräfteverfahren eingerichtet. Erkundigen Sie sich in Ihrem Bundesland, welche Anlaufstelle Sie dazu kontaktieren sollten. 

Die Ausländerbehörde beantragt das Anerkennungsverfahren, welches sich innerhalb von maximal zwei Monaten mit einem Ergebnis melden muss. Anschließend hat die Bundesagentur für Arbeit eine Woche Zeit dem Verfahren zuzustimmen. Die Ausländerbehörde erteilt eine sogenannte Vorabstimmung, mit der der Bewerber in seinem Herkunftsland einen Termin bei der deutschen Botschaft innerhalb von drei Wochen erhalten muss. Die Auslandsvertretung hat für den Antrag auf das entsprechende Visum weitere drei Wochen Zeit eine Entscheidung zu treffen. Hier fällt nochmals eine Gebühr von 75 € an, die die Auslandsvertretung für sich beansprucht und in der Regel vom Bewerber getilgt wird. Beachten Sie bitte, dass eventuell Kosten vom Anerkennungsverfahren auf Sie zukommen können, die zwischen 100 € und 600 € liegen.

 

Das Beschleunigte Fachkräfteverfahren gilt für Fachkräfte mit Hochschulabschluss und Berufsausbildung, Ärzte, Handwerker und Auszubildende. Sollten Sie sich in Ihrem Fall unsicher sein oder allgemeine Fragen haben, kontaktieren Sie uns über das Formular am Ende dieser Seite. 

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Stellenanzeige bei GermanWay

 

Unsere Website wird täglich von Hunderten ausländischen Bewerbern besucht, die daran interessiert sind in Deutschland einer Beschäftigung nachzugehen. Zudem erreichen wir über Social Media tausende Personen mit unseren Beiträgen. Mit einer Stellenanzeige bei GermanWay erreichen Sie eben diese Zielgruppe ohne jegliche Kosten oder Provisionen. 

Über das hier verlinkte Formular können Sie uns die notwendigen Kontaktdaten und Stellenbeschreibungen zukommen lassen, worauf wir Ihnen in Kürze den ersten Entwurf zukommen lassen. Wir übermitteln Ihnen anschließend die eingehenden Bewerbungen und im optimalen Fall führen wir ein kostenloses und unverbindliches Gespräch über eine eventuelle Zusammenarbeit. 

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Ausländische Bewerberprofile

 

GermanWay sieht sich in der Pflicht die TOP-Kandidaten den Arbeitgebern in Deutschland zugänglich zu machen. Letztendlich sind auch wir daran interessiert den Fachkräftemangel langfristig zu bekämpfen und sowohl den ausländischen Bewerbern, als auch die deutschen Unternehmen weiterzubringen. Über diesen Link gelangen Sie zu den Profilen unserer Kandidaten, auf die Sie auf Anfrage vollständigen Zugriff erhalten können. Es sind ausgewählte Kandidaten, die oft das Anerkennungsverfahren abgeschlossen haben und über das Sprachniveau B2 oder besser verfügen. 

Häufige Fragen, auf die wir passende Antworten haben.

1. Recruiting

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- Wie rekrutiere ich Fachkräfte aus dem Ausland?

- Wo finde ich Fachkräfte aus dem Ausland?

- Welche Kooperationsmöglichkeiten habe ich?

- Vor- und Nachteile bei der Rekrutierung

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2. Anerkennung

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- Wie funktioniert das Anerkennungsverfahren?

- Wo beantragt man die Gleichwertigkeitsprüfung?

​- Anerkennung bei ausländischen Auszubildenden

- Was kostet das Anerkennungsverfahren?

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3. Visum

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- Welche Voraussetzungen benötigen ausländische Fachkräfte?

- Welche Visum-Arten gibt es für ausländische Fachkräfte?

- Welche Fachkräfte benötigen die Blaue Karte?

- Welche Ausnahmen gelten bei Mangelberufen?

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4. Integration

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- Wie integriere ich ausländische Fachkräfte?

- Welche Rolle spielt die Kommunikation?

- Welche einfachen Maßnahmen für besseren Integrationsprozess?

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5. Sonstige Informationen

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- Welche sprachliche Voraussetzungen sind notwendig?

- Wie und wo lernen die Bewerber deutsch?

- Was ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

- Was ist das Beschleunigte Fachkräfteverfahren?

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